A. Grundlegende Angaben gem. Art. 13/14 DSGVO

1. Ver­ant­wortliche Stelle

SV Simon­shofen 1964 e.V.
Hopfen­str. 51
91207 Lauf

eMail: info[@]sv-simonshofen.de

Es beste­ht keine Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten

2. Auf­sichts­be­hörde

Sofern Sie der Ansicht sind, dass die Ver­ar­beitung Ihrer per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en durch den SVS nicht recht­mäßig erfol­gt, kön­nen Sie sich mit Ihrer Beschw­erde an jede Daten­schutz-Auf­sichts­be­hörde wen­den. Die gem. Art. 55 DS-GVO zuständi­ge Auf­sichts­be­hörde ist die:

Bay­erisches Lan­desamt für Datenschutzaufsicht
Hausanschrift
Prom­e­nade 18
91522 Ansbach
Deutschland

Postan­schrift
Post­fach 1349
91504 Ansbach
Deutschland

Erre­ich­barkeit
Tele­fon: +49 (0) 981 180093–0
Tele­fax: +49 (0) 981 180093–800
E‑Mail: poststelle@lda.bayern.de

3. Ihre Rechte

Nach Maß­gabe der geset­zlichen Vorschriften haben Sie als Betroffene/r das Recht, jed­erzeit unent­geltlich Auskun­ft über Ihre, beim SVS gespe­icherten Dat­en zu erhalten.

Darüber hin­aus kön­nen Sie Ihre Rechte auf Berich­ti­gung, Löschung oder Ein­schränkung der Ver­ar­beitung oder das Recht auf Wider­spruch (s. unten Abschnitt B Nr. 10) jed­erzeit gegenüber dem SVS gel­tend machen. Dies gilt auch für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Soll­ten Sie uns Ihre per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en auf Basis ein­er Ein­willi­gung zur Ver­fü­gung gestellt haben, kön­nten Sie die Ein­willi­gung jed­erzeit für die Zukun­ft widerrufen.

B. Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung

1. Mit­glieder­ber­atung und ‑betreu­ung

Der SVS betreut und berät seine Mit­glieder im Rah­men der satzungs­gemäßen Aufgaben.

Zu diesem Zweck benötigt und ver­ar­beit­et der SVS per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von Mit­gliedern. Dies bet­rifft in der Regel Kon­tak­t­dat­en zur Klärung Ihres Anliegens. Die Rechts­grund­lage für diese Daten­ver­ar­beitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.

Bitte über­mit­teln Sie uns keine Dat­en Dritter.

a) Empfänger der Daten

Im Rah­men unser­er Ver­band­szuge­hörigkeit (Bay. Fußbal­lver­band, Bay. Lan­dess­portver­band, Turn­erver­band) sind wir verpflichtet einen Teil Ihre Dat­en an diese Stellen weit­erzugeben. Die Rechts­grund­lage für diese Daten­ver­ar­beitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO, wir stützen und dabei auf das Inter­esse ein­er ord­nungs­gemäßen Vere­ins­führung und des Spiel­be­triebs. An weit­ere Dritte (Kom­mune, Lan­drat­samt) wer­den Dat­en grund­sät­zlich nur in kumuliert­er, anony­men Form weit­ergegeben. Für die Bere­it­stel­lung und Wartung unser­er Hard- und Soft­ware sowie die Daten­trägerver­nich­tung sind wir jedoch auf den Ein­satz von Dien­stleis­tern angewiesen, die wir über eine Auf­tragsver­ar­beitung auf die Ein­hal­tung der geset­zlichen Vor­gaben verpflichten.

b) Spe­icherung der Daten

Der SVS spe­ichert per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en für die Dauer der Mit­glied­schaft, um eine kon­sis­tente Beratung gewährleis­ten zu kön­nen. Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von aus­geschiede­nen Mit­gliedern wer­den grund­sät­zlich gelöscht, es sei denn wir sind auf­grund geset­zlich­er Auf­be­wahrungspflicht­en (z.B. gem. § 257 HGB sowie § 147 AO) zu ein­er Spe­icherung verpflichtet.

Zur Mit­gliedergewin­nung set­zten wir keine Direk­twer­bung ein.

2. Bewer­bungsver­fahren / Beschäftigtendaten

a) Wie ver­ar­beit­et der SVS die Dat­en von Beschäftigten/Be­wer­ber/-innen?

Auf Ihre Per­son bezo­gene Dat­en wer­den grund­sät­zlich im Wege der Direk­ter­he­bung unmit­tel­bar bei Ihnen — bspw. im Rah­men des Bewer­bung­sprozess­es — auf Grund­lage von § 26 Absatz 1 BDSG in der Fas­sung ab dem 25.05.2018 erhoben.

Außer­dem ver­ar­beit­en wir keine per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Zu den ver­ar­beit­eten Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en von Beschäftigten gehören ins­beson­dere Ihre Stam­m­dat­en (wie Vor­name, Nach­name, Namen­szusätze, Staat­sange­hörigkeit, Per­son­al­num­mer), Kon­tak­t­dat­en (etwa pri­vate Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E‑Mail-Adresse) sowie die Dat­en des gesamten Bewer­bungsver­fahrens (Anschreiben, Lebenslauf, (Arbeits-)Zeugnisse, Qualifikationsnachweise).

Sofern Sie im Bewer­bungss­chreiben oder im Laufe des Bewer­bungsver­fahrens auch beson­dere Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en (wie Gesund­heits­dat­en, Reli­gion­szuge­hörigkeit, Grad ein­er Behin­derung) frei­willig mit­geteilt haben, find­et eine Ver­ar­beitung nur statt, wenn Sie hierin eingewil­ligt haben.

Der SVS ver­ar­beit­et die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Beschäftigten- und Bewer­ber­dat­en auf Grund­lage und unter Beach­tung der Europäis­chen Daten­schutz-Grund­verord­nung (EU DS-GVO), des Bun­des­daten­schutzge­set­zes (BDSG) sowie aller weit­eren im deutschen Arbeit­srecht maßge­blichen Vorschriften (z.B. AGG, BetrVG, SGB etc.).

Dabei dient die Ver­ar­beitung Ihrer per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en im Rah­men des Bewer­bung­sprozess­es primär der Durch­führung des Bewer­bungsver­fahrens, ins­beson­dere der Fest­stel­lung inwieweit eine Eig­nung für die aus­geschriebene Posi­tion gegeben ist. Die Ver­ar­beitung Ihrer Bewer­ber­dat­en ist dabei für Entschei­dung über die Begrün­dung eines Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es erforder­lich. Die vor­rangige Rechts­grund­lage hier­für ist Art. 88 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG.

b) Wer erhält Ihre Daten?

Inner­halb des SVS erhal­ten nur die Per­so­n­en und Stellen Ihre per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die jene für die Entschei­dung über Ihre Anstel­lung und zur Erfül­lung unser­er geset­zlichen und ver­traglichen Verpflich­tun­gen benötigen.

Abwe­ichend davon über­mit­teln wir Ihre per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en nur dann — bspw. an Ermit­tlungs­be­hör­den — wenn wir dazu geset­zlich verpflichtet sind.

c) Wie lange spe­ichert der SVS meine Daten?

An den SVS über­mit­telte per­so­n­en­be­zo­gene Bewer­ber­dat­en wer­den gelöscht, sobald diese für die oben genan­nten Zwecke nicht mehr erforder­lich sind; spätestens nach 6 Monat­en. Dies gilt nicht, wenn Sie ein­er län­geren Spe­icher­dauer zuges­timmt haben, die Spe­icherung zu Beweiszweck­en erforder­lich ist, oder geset­zliche Regelun­gen ein­er Löschung ent­ge­gen­ste­hen. Zum Beispiel bewahren wir Ihre Bewer­ber­dat­en so lange auf, wie die Möglichkeit beste­ht, dass Sie gegenüber dem SVS rechtliche Ansprüche gel­tend machen, z.B. wegen Ver­stoßes gegen Bes­tim­mungen des AGG.

Führt Ihre Bewer­bung hinge­gen zu ein­er Begrün­dung eines Arbeitsver­tragsver­hält­niss­es mit Ihnen, wer­den Ihre Dat­en für Zwecke der üblichen Ver­wal­tungs- und Organ­i­sa­tion­sprozesse und zur Durch­führung des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es unter Beach­tung der gel­tenden rechtlichen Vorschriften weit­er gespe­ichert und genutzt.

d) Welche Rechte kann ich als Betroffene/r gel­tend machen?

Bewer­ber/-innen, wie auch Beschäftigten ste­hen — wie allen anderen Betrof­fe­nen — bei ein­er Ver­ar­beitung ihrer per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en durch die SVS selb­stver­ständlich die Betrof­fe­nen­rechte gemäß Art. 15 bis 22 DS-GVO zu. Details hierzu siehe oben im Abschnitt A unter Punkt 3 bzw. unten Abschnitt B Nr. 3 (Wider­spruch­srecht).

Sie haben das Recht sich mit ein­er Beschw­erde an die ver­ant­wortliche Stelle (siehe Punkt A.1) oder an eine Daten­schutza­uf­sichts­be­hörde zu wen­den (vgl. oben Punkt A.2).

3. Infor­ma­tion über Ihr Wider­spruch­srecht nach Art. 21 Daten­schutz-Grund­verord­nung (DS-GVO)

a. Einzelfall­be­zo­genes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, jed­erzeit gegen die Ver­ar­beitung Sie betr­e­f­fend­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die auf­grund von Art. 6 Absatz 1 Buch­stabe e DS-GVO (Daten­ver­ar­beitung im öffentlichen Inter­esse) und Art. 6 Absatz 1 Buch­stabe f DS-GVO (Daten­ver­ar­beitung auf der Grund­lage ein­er Inter­essen­ab­wä­gung) erfol­gt, Wider­spruch einzule­gen; dies gilt auch für ein auf diese Bes­tim­mung gestütztes Pro­fil­ing im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO.

Ein Pro­fil­ing find­et nicht statt.

Leg­en Sie Wider­spruch ein, wer­den wir Ihre per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht mehr ver­ar­beit­en, es sei denn, wir kön­nen zwin­gende schutzwürdi­ge Gründe für die Ver­ar­beitung nach­weisen, die Ihre Inter­essen, Rechte und Frei­heit­en über­wiegen, oder die Ver­ar­beitung dient der Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Rechtsansprüchen.

b. Wider­spruch­srecht gegen eine Ver­ar­beitung von Dat­en für Zwecke der Direktwerbung

In Einzelfällen ver­ar­beit­en wir Ihre per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, um Direk­twer­bung zu betreiben. Sie haben das Recht, jed­erzeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung Sie betr­e­f­fend­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zum Zwecke der­ar­tiger Wer­bung einzule­gen; dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit solch­er Direk­twer­bung in Verbindung steht.

Wider­sprechen Sie der Ver­ar­beitung für Zwecke der Direk­twer­bung, so wer­den wir Ihre per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Der Wider­spruch kann form­frei erfol­gen und sollte möglichst gerichtet wer­den an:

SV Simon­shofen 1964 e.V.
Hopfen­str. 51
91207 Lauf

eMail: info[@]sv-simonshofen.de

4. Öffentlichkeit­sar­beit

Zur Ver­fol­gung der satzungsmäßi­gen Ziele pflegt der SVS eine inten­sive Zusam­me­nar­beit mit Wirtschaft, Ver­wal­tung und Poli­tik sowie anderen Organ­i­sa­tio­nen und Stellen mit Bezug zum Daten­schutz. In diesem Zusam­men­hang ver­ar­beit­et der SVS Kon­tak­t­dat­en von Ansprech­part­nern im Rah­men ein­er notwendi­gen Kom­mu­nika­tion. Die Rechts­grund­la­gen für diese Daten­ver­ar­beitung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO.

a) Empfänger der Daten

Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wer­den nicht ohne Ein­willi­gung an Dritte übermittelt.

b) Spe­icherung der Daten

Die SVS spe­ichert die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en so lange, bis der Zweck der Öffentlichkeit­sar­beit erfüllt ist.

Stand: 9. Jan­u­ar 2025