Beitrag­sor­d­nung des SV Simon­shofen 1964 e.V. (Stand 18. Okto­ber 2024)

1. Die Beitrag­sor­d­nung des SV Simon­shofen regelt die Erhe­bung, Höhe und Staffelung des jährlichen Mit­glieds­beitrages. Es ist Steuerungsin­stru­ment für die Mit­glieder­en­twick­lung und soll deren Ziele trans­par­ent machen.

2. Ziel der Beitragsstaffelung ist, Fam­i­lien mit Kindern einen gün­sti­gen Zugang zum Vere­in und den Kindern die Möglichkeit ein­er sportlichen Betä­ti­gung zu ermöglichen. Fam­i­lien sollen ermuntert wer­den, gle­ich weit­ere Kinder im Vere­in anzumelden um über die öffentliche Förderung die Jugen­dar­beit im Vere­in zu unter­stützen. Weit­er sollen die anfal­l­en­den Arbeit­en inner­halb des Vere­ins gle­ich­mäßig auf die Schul­tern aller Mit­glieder von 16 bis 65 Jahre verteilt werden.

3. Der Jahres­beitrag beträgt 95€. Neben dem Beitrag wer­den 5 Pflichtar­beitsstun­den für den Vere­in allen Erwach­se­nen von 16 bis 65 Jahre aufer­legt, ersatzweise 5€ Beitrag pro nicht geleis­tete Arbeitsstunde.

4. Der Jahres­beitrag staffelt sich wie folgt:

Volljähriges Mit­glied: voller Jahresbeitrag
Volljähriger Ehep­art­ner: 50 % des Jahresbeitrages
Kinder 0 – 9 Jahre: Frei (in Verbindung mit einem Erwachsenen)
Jugendliche 10 — 19 Jahre: 50 % des Jahresbeitrages

5. Im Rah­men eines Fam­i­lien­beitrages (min­destens ein Erwach­sen­er und ein Kind) ist für die zweit­en und weit­eren Kinder (0 – 19 Jahre) kein Jahres­beitrag zu zahlen.

6. Für einzelne Sparten kön­nen jährliche Zusatzbeiträge erhoben wer­den. Diesen hat jedes Mit­glied der Sparte zu tra­gen und unter­liegen nicht der Beitragsstaffelung. Aktuell wer­den keine Zusatzbeiträge erhoben.

7. Für Neu­mit­glieder mit Beitritt im der zweit­en Jahreshälfte wird nur der halbe Beitrag und die hälfti­gen Pflichtar­beitsstun­den erhoben.

8. Der Jahres­beitrag ist zum 31.03. des Kalen­der­jahres fällig

9. Die Pflichtar­beitsstun­den wer­den am Ende des Kalen­der­jahres berech­net. Mit­glied­schaften, die zum Jahre­sende gekündigt sind, wer­den noch im Kalen­der­jahr abgerech­net, alle anderen mit dem Folgebeitrag.

10. Von den Pflichtar­beitsstun­den befre­it sind die offiziellen Organe (Vor­stand, Ver­wal­tung, Ältesten­rat) und Per­so­n­en ab einen Grad der Behin­derung von 50%. Betreuern und Train­ern der Mannschaften ste­ht frei, zwis­chen der Ehre­namtspauschale und der Anrech­nung der Pflichtar­beitsstun­den zu wählen.